06.04.01.05 (Mitte) Durchführen von Prüfarbeiten
- Laufende Nr
- 357
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.04
- SYS_3
- 06.04.01
- SYS_4
- 06.04.01.05
- ORGEINHEIT
- Versuch
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Produkterprobung
- ERAAA
- Durchführen von Prüfarbeiten
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 2
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Vorbereiten und Durchführen von Prüfungen
Sich wiederholende Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken nach Prüfvorschriften mit Hilfe festgelegter, verschiedenartiger Prüfeinrichtungen oder Grenzmuster durchführen oder automatisierte Prüfabläufe überwachen. Prüfeinrichtungen einstellen. Maßkontrollen und Messungen nach Vorschrift durchführen.
Dokumentieren von Prüfergebnissen
Ergebnisse erfassen und mit Vorgaben vergleichen. Bei Abweichungen gegenüber Vorgaben Prüfentscheidung einholen. Ergebnisse nach Vorgaben auswerten.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Die Durchführung sich wiederholender Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken mit verschiedenartigen Prüfeinrichtungen und Grenzmustern sowie die Einstellung der Prüfeinrichtungen erfordern systematisches Anlernen von bis zu 6 Monaten.